Autorius: Ano Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-04-22 06:25:00, skaitė 2783, komentavo 0
Macht gern Selfies mit Illegalen: Angela Merkel
Im Mittelmeer schippern ein paar Schiffe von Verbänden, die sich der Rettung von Menschenleben verschrieben haben. Das jedenfalls, behaupten sie. Man kann natürlich auch argumentieren, dass die Alan Kurdi und die Sea Watch 3 und wie sie alle heißen, durch ihre Anwesenheit im Mittelmeer vor allem zwei Funktionen erfüllen: (A) Sie reduzieren das Risiko, das für Migranten mit dem Versuch, von Libyen aus das Mittelmeer zu überqueren, verbunden ist und sorgen auf diese Weise dafür, dass die Zahl derer, die versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, steigt. (B) Sie generieren durch ihre Anwesenheit in einer angeblich menschenfreundlichen Mission Spendeneinnahmen, die für die Organisationen, die die Kähne im Mittelmeer betreiben, überlebenswichtig sind. Ohne Spenden keine Alan Kurdi.
Diejenigen, die im Mittelmeer schippern, sie fischen diejenigen, die nach Europa wollen nur auf. Was anschließend mit den Aufgefischten passiert, welche Kosten den Aufnahmegesellschaften durch das mediterane virtue signalling entstehen, das interessiert die Kahnbesatzung und die sie tragenden Organisationen nicht. Sie haben erreicht, was sie wollen: Spendeneinnahmen und virtue signalling.
Die Kosten, die durch Zuwanderung entstehen, fallen in Merkel-Deutschland vor allem als Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an, zunächst in Form von Grundleistungen (§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz) und dann, nach 18 Monaten als Sozialleistung (§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz).
So steht z.B. in § 3 AsylbLG:
“(1) Leistungsberechtigte nach § 1 erhalten Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf).
(2) Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes wird der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der notwendige persönliche Bedarf soll durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Sind Sachleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.
(3) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 3 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs zu gewähren. Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird, soweit notwendig und angemessen, gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der notwendige persönliche Bedarf ist vorbehaltlich des Satzes 6 durch Geldleistungen zu decken. In Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 des Asylgesetzes kann der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden.
(4) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben den Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt.”
Zu den Grundleistungen bzw. nach 18. Monaten Aufenthalt den Sozialleistungen kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie sie in Absatz 4 oben angesprochen sind, sowie Leistungen bei Krankheit und Leistungen nach SGB XII, wobei es sich vornehmlich um Hilfen für z.B. Kinder oder Senioren handelt.
Die Höhe der Kosten, die seit 2014 im Rahmen des Zuzugs von Migranten nach Deutschland entstanden sind, ist in der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD (19/18352) erstmals zusammengestellt worden. Demnach sind von 2014 bis 2018 die folgenden Kosten angefallen (für 2019 liegen noch keine Daten vor):
Zusammen ergibt dies die Summe von 27.407.006.905 Euro, 27,4 Milliarden Euro.
Zum Vergleich:
Die gesamten Ausgaben, die Dank Merkel für Migranten anfallen, sind konsumptive Leistungen, die in der Hoffnung erbracht werden, dass die jeweiligen Empfänger in Zukunft zum Gemeinwesen beitragen. Für den Moment ist das Geld jedoch weg. Alle aufgeführten Vergleichsleistungen sind – mit der Ausnahme des Gesundheitsfonds und der Bundesschuld mehr oder minder als Investitionen anzusehen, denn selbst das Robert-Koch-Institut liefert einen gesellschaftlichen Mehrwert für die 108 Millionen Euro, die das Institut kostet, und wenn der Mehrwert nur dadurch entsteht, dass Epidemien vielleicht eingeschränkt werden können.
Insofern die Entscheidung, Migranten in Deutschland aufzunehmen, zu keinem Zeitpunkt öffentlich diskutiert wurde, es im Gegenteil von Anfang an darum ging, kritische Stimmen in Merkels freiem Deutschland zu unterdrücken und als “rechts” zu diskreditieren, handelt es sich bei den Kosten, die durch die Zuwanderung verursacht werden und die auf alle Erwerbstätigen und Steuerzahler sozialisiert worden sind, um bislang nicht autorisierte Kosten.
So würde man in einer Demokratie erwarten, dass Kosten in dem Ausmaß, wie es oben dargestellt wurde, mit denen, die sie aufbringen müssen, diskutiert werden, dass ein Austausch stattfindet und am Ende des Austausches eine Volksbefragung, schon weil 27,4 Milliarden Euro nicht Peanuts sind, wie man bei der SPD vielleicht meint. Das Geld, das für konsumptiven Verbrauch aufgebracht werden muss, muss erwirtschaftet werden und fehlt, da es rein konsumptiven Zwecken dient, dem deutschen Gemeinwesen, kann also nicht in Bildung, Infrastruktur oder das Gesundheitssystem investiert werden.
Von einer Demokratie hätte man zum einen erwartet, dass die Kosten, die mit der Aufnahme von Migranten verbunden sind, im Vorfeld, also vor der Aufnahme, diskutiert, geschätzt und somit: offengelegt werden. Man hätte zudem erwartet, dass die Kosten und der Nutzen, der sich mit der Aufnahme von Migranten verbindet, im Vorfeld diskutiert wird, das bedeutet vor allem eine Bestandsaufnahme des Bildungsniveaus, das die Migranten mitbringen, um auf dieser Grundlage ihre Verwendbarkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bewerten.
Schließlich hätte man erwartet, dass diejenigen, die sich als besonders gute Menschen produzieren wollen, die Menschenleben retten wollen, wie sie behaupten, zum einen die Kosten ihrer milden Tat zumindest teilweise mittragen und zum anderen bei denen, die letztlich die Gutheitsausbrüche der vermeintlichen Menschenfreunde finanzieren müssen, dafür werben, Menschen in Not aufzunehmen, was natürlich des Nachweises bedurft hätte, dass es sich auch tatsächlich um Menschen in Not handelt.
Nichts dergleichen ist erfolgt. Eine entsprechende Diskussion hat es nicht gegeben, die Kosten wurden vom Merkel-Regime verheimlicht. Um so wichtiger ist es, dass nun erste Zahlen dafür vorliegen, wie hoch die gesellschaftlichen Kosten für die Aufnahme der Migranten sind. Nun kann man dazu übergehen, den gesellschaftlichen Nutzen dagegen zu rechnen.