Am Nasenring durch die Corona-Manege geführt: Ostern verboten, Ramadan erlaubt!

Autorius: Kristin von Appen Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-04-23 12:12:00, skaitė 869, komentavo 0

Am Nasenring durch die Corona-Manege geführt: Ostern verboten, Ramadan erlaubt!

Pünktlich zum Ramadan hat der von Ihro Gnaden Angela I. inthronisierte Fürst von Thüringen, der linke Bodo Ramelow, samt seinem Hofstaat, dem Thüringer Kabinett, verfügt, rascher als geplant die Corona-Beschränkungen aufzuheben. Gottesdienste sind ab heute wieder erlaubt. Und allseits kolportierte „Verschwörungstheorien“ über den Zeitpunkt der islamophilen Aufhebung der Beschränkungen erweisen sich einmal mehr als Faktum.

Die körperlich spürbare, die sinnlich greifbare, die verzweifelte, die schmerzende Wut im Netz über diese Entscheidung scheint der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringen könnte. Hier wird die sprichwörtliche Dummheit, Duldsamkeit, Großzügigkeit, Naivität, die Toleranz, Bereitschaft zum Gehorsam, das Untertanentum, der Masochismus des Deutschen herausgefordert. Überfordert. Auf das Schändlichste. Die Schmerzgrenze ist nicht nur erreicht. Sie ist überschritten. Der Michel wird am Nasenring durch die Corona-Manege geführt.

Napoleon hatte nicht Unrecht, als er sagte: „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: Die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Die Tochter darf der kranken Mutter keinen Blumengruß ins Spital bringen. Der Enkel darf den einsamen Großvater nicht im Altenheim besuchen. Die Ehefrau darf ihren sterbenden Gatten nicht auf der Palliativstation in den Tod geleiten. Der Sohn darf keinen letzten Blick auf den toten Vater im Krematorium werfen. Die Angehörigen dürfen ihn nicht auf seinem letzten Weg ins Grab begleiten.

Die Ordnungsmacht zückt den Strafzettel für singuläres Sitzen auf der Parkbank, für einsames Joggen auf Feldwegen, die Pistole für Radfahrer im Stadtpark, die Handschellen für Demonstranten auf Plätzen, die Rote Karte für harmlose Spaziergänger, die Gelbe für Massenansammlungen einer religiösen Minderheit. Museen, Theater, Zoos, Konzerthallen, Restaurants, Hotels, Bars, Diskotheken, Biergärten: geschlossen.

Geburtstagsfeiern, Grillfeste, Jubiläumspartys, Zusammenkunft von Familien: verboten. Feiern des höchsten Festes der Christenheit, Ostern, das Überschreiten innerdeutscher Grenzen: verboten. SÄMTLICHE deutschen Traditionsfeste, die sich weltweiter Popularität erfreuen: verboten. Jugendweihe, Konfirmation, Abi-Abschluss-Feier: verboten. Mehr als zwei Personen auf dem eigenen Balkon, im privaten Vorgarten, Kitas, Kindergärten, Spielplätze: verboten.

Mit gestrigem Beschluss besteht nun bundesweiter Maskenzwang ab kommendem Montag. Und noch immer muckt der Deutsche nicht auf, obwohl diese Verkleidung nirgendwo erhältlich, und wenn, dann überteuert, zudem umstritten ist. Er frisst die zeitgleich mit der Religionsfreiheit sprich Unterwerfung unter den Islam aka „scheiß auf Säkularität“ dargereichten Leckerli „Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit“ – trotz der angeblichen Corona-Pandemie. ER wird sich halten an die Einschränkungen von demnach bis zu 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel. Und wird zähneknirschend konstatieren, was sich diesem dann so entgegenreckt – der Limitierung der Teilnehmerzahl zum Trotz.

Ursprünglich sollten die Lockerungen erst ab dem 3. Mai gelten. Dass sie taggenau zum Beginn des Ramadan vorgezogen wurden, wird mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet: Karlsruher, also das non plus ultra der Richter am Gängelband der Rauten-Diktatur, hatten dem Eilantrag eines Klägers gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart stattgegeben. Irgendwie darf man ja das Thema „Wahlen“ nicht aus den Augen verlieren. Und so erinnert man sich plötzlich angesichts teilweiser Erlaubnis von Versammlungen und Gottesdiensten an die bis zum heutigen Tag mit Füßen getretenen „Grundrechte“.

Dass diese den ungestraft „Köterrasse“ genannt werden dürfenden Michels nicht gewährt werden, muss nicht expliziert werden angesichts der größten Massenverdummung seit NSDAP und SED. Ramadan Mubarak!