Autorius: Stefan Schubert Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-05-11 01:27:00, skaitė 725, komentavo 0
Der Messer-Mord konnte nur durch massives Justizversagen ermöglicht werden.
von Stefan Schubert
Bielefeld-Baumheide gilt in der 340 000 Einwohner zählenden Stadt als Problemstadtteil. Für Ostwestfalen ist dies sicherlich zutreffend, doch für kriminelle Gangs in den No-go-Areas von Berlin, Hamburg und dem Ruhrgebiet dürften die Zustände in Baumheide nur ein müdes Schulterzucken auslösen. Der Ausländeranteil liegt in Baumheide bei über 15 Prozent, der Anteil von Personen mit zwei Staatsangehörigkeiten bei rund 30 Prozent und der Migrationshintergrund bei unter 18-Jährigen bei über 60 Prozent. Im Stadtteil leben viele Osteuropäer und Türken und vor allem finanziell schlechter gestellte Deutsche, die die gestiegenen Mieten in begehrteren Vierteln nicht zahlen können.
Viele Bürger Bielefelds meiden bei Dunkelheit den Stadtteil, im Besonderen die dunklen und schwer einsehbaren Haltestellen der Stadtbahn. Und genau diese Stadtbahnhaltestellen sind das Jagdrevier des Kriminellen Eduard T., der einen tschechischen Migrationshintergrund besitzt. Obwohl er erst 18 Jahre alt ist, werden ihm zahlreiche Gewaltdelikte und brutale Raubüberfälle angelastet. Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden gegen Eduard T. bereits eingeleitet.
Es ist der Justiz ferner bekannt, dass er besonders brutal vorgeht, seine Opfer nicht nur mit Waffen bedroht, sondern diese auch skrupellos gegen sie einsetzt. Zudem liegt gegen den Osteuropäer noch die Anklage der versuchten Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens vor. Dass Eduard T. überhaupt noch zu keiner Haftstrafe verurteilt wurde, belegt den massiven Verlust der inneren Sicherheit durch eine vollkommen weichgespülte Justiz.
Jene Justiz, welche unter Kontrolle der Politik steht, sorgt sich mehr um einen brutalen Intensivtäter und dessen rechtlich zulässigen Verbleib in der U-Haft, als darum, die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Die Destabilisierung Deutschlands kann man somit nur als politisch herbeigeführt bezeichnen.
Auch am Abend zum 1. Mai streifte Eduard T. wieder mit einem Messer bewaffnet durch Baumheide. Erst 5 Wochen zuvor ist er aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Zu Unrecht und zu früh, wie jetzt die Bielefelder Justiz eingestehen muss. Die Richterin hatte auf dieses Justizversagen schnell eine Ausrede parat, denn angeblich kann wegen der Corona-Auflagen kein rechtzeitiger Prozess gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Intensivtäter durchgeführt werden.
Die darauffolgende tödliche Eskalation war mehr als vorhersehbar. Denn bereits Mitte September soll Eduard T. an einer Stadtbahnhaltestelle in Baumheide mit einem Nothammer (aus der Stadtbahn) mehrfach auf den Kopf eines Opfers eingeschlagen haben. Dem verletzten und blutenden Mann raubte er dann einen kleinen Handylautsprecher. Am 31. Oktober wurde gegen den Intensivtäter dann endlich Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr erlassen.
Gesetzliche Fristen geben vor, dass ein Gerichtstermin innerhalb der nächsten 6 Monate zu erfolgen hat, sonst muss der Tatverdächtige ohne Prozess entlassen werden. Die Prozessfrist zur Fortsetzung der U-Haft lag somit beim 30. April. Der Prozess war bereits auf den 3. April angedacht, doch die zuständige Richterin ließ diesen Termin platzen. Somit musste der Intensivtäter nicht einmal bis zum 30. April in U-Haft bleiben, sondern wurde stattdessen vorzeitig im März entlassen. Und dies, obwohl der Haftbefehl gegen den Täter mit einer Vielzahl brutaler Taten und einer ausdrücklichen Wiederholungsgefahr begründet war.
Ihr skandalöses Verhalten versuchte die Richterin mit einem zu kleinen Gerichtssaal zu begründen, indem die Hygienebestimmungen angesichts des Coronavirus nicht eingehalten werden könnten. Das Amtsgericht Bielefeld überprüfte die Argumentation der Richterin erst nach dem Mord und kam zu einem anderen Ergebnis.
Der terminierte Prozess wäre ohne weiteres möglich gewesen, da er extra im größten Saal des Amtsgerichts geplant war: »In diesem Sitzungssaal wäre die Einhaltung der Abstandsregelungen und somit die Durchführung des Sitzungsbetriebs möglich gewesen«, räumte Gerichtssprecher Pohl auf Anfrage ein. Der 17-jährige Teenager war ein Zufallsopfer des Intensivtäters. Dieser stach mindestens zweimal auf den Jugendlichen ein, der innerlich verblutete.