Wie Vermieter Flüchtlinge als Profitquelle nutzen

Autorius: RT Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-09-09 12:24:00, skaitė 1235, komentavo 0

Wie Vermieter Flüchtlinge als Profitquelle nutzen

Der Bundesrechnungshof kritisiert Wuchermieten für die Unterbringung von Asylsuchenden, die häufig mehr als 100 Prozent über den ortsüblichen Mieten liegen. Die Kommunen spielen bei dieser Geschäftspraxis mit – und Rechtspopulisten nutzen diese für ihre Propaganda.  

von Susan Bonath

Viele Menschen auf engstem Raum für Mieten in schwindelerregender Höhe: Mit der Unterbringung von Flüchtlingen können Vermieter in Deutschland satte Profite einfahren. Dass die Kommunen dabei mitspielen, moniert nun der Bundesrechnungshof (BRH). Für eine Anhörung des Bundeshaushaltsausschusses am Montag hatte dieser Stellung genommen. Das Papier liegt der Autorin vor. Demnach "lagen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe – oft mehr als 100 Prozent".

Dieses Geschäftsmodell von Wohnungseigentümern ist nicht neu. So rügte der Flüchtlingsrat Niedersachsen etwa im April 2019 derlei "Abzocke". In dem Bundesland verlangten einige Kommunen für einen Platz im Mehrbettzimmer einer Gemeinschaftsunterkunft pro Tag und Kopf zwischen 13 und knapp 27 Euro. Mancherorts waren über 900 Euro fällig. 

Ein weiteres Beispiel von vielen ist die Stadt Magdeburg. 2015 ließ sie Wohncontainer für Geflüchtete errichten. Die Eigentümerin Lorenzquartier GmbH steckte zwei Personen in ein 18 Quadratmeter "Appartement", bestehend aus einem Zimmer mit Kochzeile und Bad. Von der Stadt erhielt das Unternehmen dafür mehr als 240 Euro pro Person und Monat. Damals verteidigte die Stadt Magdeburg ihr Vorgehen damit, dass sie weit höhere Angebote erhalten habe und den Asylsuchenden irgendetwas anbieten müsse. 

Das Problem endet nicht bei den satten Gewinnen für Vermieter auf Kosten der Steuerzahler. Es ist auch ein Spaltpilz gerade für die Ärmsten innerhalb der bundesdeutschen Bevölkerung. Denn die Summe, die meist als Pro-Kopf-Pauschale an Vermieter und Heimbetreiber für die Unterbringung fließt, taucht auch auf den Bescheiden für Asylbewerberleistungen auf. Für eine mehrköpfige Familie können das schon mal mehrere Tausend Euro sein. Davon sieht zwar nur der Immobilienbesitzer etwas. Dennoch missbrauchten Neonazis und Rechtspopulisten solche Bescheide in der Vergangenheit immer wieder für rassistische Propaganda. 

Die BRH-Prüfer interessierten sich aber weniger für den Missbrauch der Not der Asylsuchenden. Sie geißelten die hohen Ausgaben der Städte, Gemeinden und des Bundes, der sich daran beteiligt. Einige kommunale Träger hätten demnach sogar Jobcenter angewiesen, von denen anerkannte Flüchtlinge ohne auskömmlichen Job Leistungen beziehen, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren nicht zu prüfen. Die bereits in den letzten Jahren gestiegenen Zuschüsse des Bundes hätten sie außerdem dafür genutzt, die Gebühren für die Unterkünfte immer weiter zu erhöhen. 

Der Spaltpilz sitzt im Detail. Ganz anders sieht es nämlich mit den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe aus. Hier halten die Kommunen die Obergrenzen möglichst niedrig, um Ausgaben zu sparen. Sozialverbände kritisieren seit Jahren die wachsende Lücke zwischen realen Mieten und den Maximalsätzen, die Jobcenter übernehmen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion 2019 hervorging, musste 2018 jeder fünfte Hartz-IV-Haushalt monatlich im Schnitt 82 Euro aus seinem magereren Budget für existenzielle Bedarfe abzwacken, um die zu teure Miete zahlen zu können. 

Im Zuge der Corona-Maßnahmen drohen den Ländern und Kommunen nun massive Gewerbesteuerausfälle. Das befürchtet auch Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Die Linke). In der Anhörung am Montag legte sie die Probleme ihrer Stadt in Thüringen dar: "Wegen der vielen Niedriglöhner haben wir im Osten besonders viele Aufstocker und dadurch sehr hohe KdU-Ausgaben." Deshalb so Wolf, könne ihre Stadt "ohnehin nur das absolut Nötigste" finanzieren. "Wir sprechen hier von zwingenden Pflichtaufgaben, wie etwa das Einbauen von Fahrstühlen in Schulen für behinderte Schüler", betonte sie.

Die Bundesregierung will daher die Kommunen entlasten: Der Bund soll sich künftig mit bis zu 75 Prozent an finanziellen Lasten für bestimmte Aufgaben beteiligen können, ohne dass diese in die Bundesverwaltung übergehen. Dazu soll das Grundgesetz geändert werden. Bisher lag die Grenze bei 50 Prozent. 

Der BRH kritisiert, dass trotz der Probleme die Kommunen zuständig bleiben sollen. Die Behörde spricht von einem "zumindest partiellen Kontrollversagen". Dieses dürfe "nicht durch eine Verdrängung der Bundesauftragsverwaltung honoriert und verstetigt werden". 

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