Autorius: Glasmensch Šaltinis: http://einreich.de... 2020-09-09 15:41:00, skaitė 1284, komentavo 1
Zitat Beginn:
"Wir passen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box sowie den Vertrag zum Telebanking an – was heißt das für Sie?
Keine Sorge, ab dem 01.11.2020 ändern sich nur ein paar Punkte.
Informieren Sie uns u.a. bitte darüber, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis wechseln. Also, wenn Sie z.B. nicht länger angestellt sind, sondern selbstständig werden. Dazu sind Sie künftig verpflichtet – wie jetzt bereits, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse ändern. Das haben wir unter Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem neuen Absatz (6) aufgenommen. Er enthält auch weitere Mitteilungspflichten von unseren Kundinnen und Kunden. [...]
In unseren AGB können Sie gerne genau nachlesen, wie wir das anpassen: Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
„(6) Weitere Mitteilungspflichten
Die Bank XXX stellt im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung sicher, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen über den Kunden und gegebenenfalls über den wirtschaftlich Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und – soweit erforderlich – die Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, an dieser Aktualisierung mitzuwirken und auf Anforderung der Bank XXX etwaige Änderungen mitzuteilen.
Auf Anforderung der Bank XXX ist der Kunde verpflichtet, die Herkunft seiner Vermögenswerte und seines Vermögens mitzuteilen. Die Bank XXX ist berechtigt, vom Kunden diesbezüglich Nachweise anzufordern. Etwaige Änderungen der Herkunft der Vermögenswerte sind der Bank XXX unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der Bank XXX jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens, seiner Adresse, seines Beschäftigungsverhältnisses, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen.“
Zitat Ende
Von Geldwäsche, Gesetzesgrundlagen oder einer selektiven Auswahl zur Auskunftspflicht bei sehr großen Vermögen ist hier nicht mehr die Rede.
Das bedeutet, jeder muss künftig wohl seiner Bank auf Verlangen seine Ersparnisse offen legen, wie etwa 50 EUR von der Oma zum Geburtstag bekommen, usw...
Was passiert, wenn man solche Auskunft aus dem Privatleben verweigert, steht nicht in den AGB. Ich vermute, dann steht die Stasi DDR 2.0 bald vor der Tür oder es wird die Überwachung durch die Finanzbehörden und Interpol ausgelöst.
Im Klartext bedeutet eine solche Mitteilungspflicht, dass man der Bank, sprich letztendlich dem Staat, mitteilen muss, wenn man seinen goldenen Ring im Second Hand Shop verkauft, weil man Geld z.B. für den Aktienkauf benötigt, oder, weil man kein Vertrauen mehr in den Staat hat, und statt Aktien bei seiner Bank oder woanders Gold kaufen möchte. Vielleicht will man das Geld auch nur auf der Bank zwischen parken, weil eine medizinische Untersuchung demnächst ansteht? Was geht das die Bank an?
Wir verlieren nach und nach alle Rechte und unser gesamtes Privatleben, weil dieser Schnüffelstaat unter Merkels SED Führung Planwirtschaft, Diktatur und eine totale Entmündigung seiner Bürger anstrebt. Deutsche, wacht auf und wehrt Euch! Rettet unsere Freiheit und unsere Demokratie, solange dies noch möglich ist.