Autorius: Hilde Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2021-01-27 14:59:00, skaitė 1075, komentavo 0
Die Bundesregierung empfiehlt die Verwendung von FFP2-Masken zum Schutz vor Corona, in Bayern sind sie im ÖPNV und beim Einkauf sogar schon Pflicht. Doch Hygiene-Gesellschaften warnen vor dem Gebrauch durch Laien. Mit guten Argumenten.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) sehen die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV und im Einzelhandel als falsch an. Eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) reiche bei erhöhten Hygiene-Anforderungen vollkommen aus, so die Experten.
Das Tragen von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2) wird – zum Eigenschutz fachlich ausgebildeter Mitarbeiter – von den Hygiene-Gesellschaften lediglich bei Aerosol-generierenden Maßnahmen, unter anderem auf Intensivstationen oder in der unmittelbaren Betreuung von Covid-19-Patienten beziehungsweise bei der Verdachtsabklärung als erforderlich angesehen.
Bislang galten einfache Ausführungen des Mund-Nasen-Schutzes – entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte – als ausreichend, um den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus im öffentlichen Bereich zu gewährleisten. Die jetzt in Bayern vorgeschriebene Verwendung von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit ist – gelinde gesagt – reichlich fahrlässig.
In vielen Innenstädten Deutschlands besteht – wie hier in Dresden – eine generelle Maskenpflicht.
Folgendes muss nämlich beachtet werden: Nach Angaben des RKI ist das Tragen von FFP2-Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, zum Beispiel eine Intubation, durchgeführt werden. Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.
Im ÖPNV oder im Einzelhandel ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Tragen von FFP2-Masken jedoch gar nicht durchführbar. Daher sind wegen der dadurch entstehenden gesundheitlichen Risiken für ungeschulte Normalbürger bereits juristische Verfahren anhängig. Zudem ist der dichte Sitz von partikelfiltrierenden Halbmasken ist nicht unbedingt gewährleistet, sodass kein Vorteil gegenüber Mund-Nasen-Bedeckungen und medizinischen Gesichtsmasken besteht.
Bei Personen mit Atemwegserkrankungen wegen des Atemwiderstandes oder bei Gesichtsdermatitis wegen des eng anliegenden Materials ist von der Nutzung sogar dringend abzuraten. Ein Anwendungsverbot dürfte auch bei Menschen mit Bluthochdruck oder Sauerstoffmangel im Blut infolge einer Herzerkrankung bestehen, da durch das Tragen einer FFP2-Maske ein Kreislaufkollaps ausgelöst werden könnte. Laien sollten FFP2-Masken ohne ärztliche Überwachung nicht anwenden, besonders nicht immunsupprimierte Personen oder Menschen mit einer Lungenfunktionsstörung.
Gesunde Menschen dürfen eine FFP2-Maske maximal 75 Minuten tragen – mit anschließender Pause von mindestens 30 Minuten. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten partikelfiltrierende Halbmasken nach Empfehlung der Hygiene-Gesellschaften überhaupt nicht tragen.
Trotzdem sollen diese Masken nach dem Willen der Politik auch in Schulen Verwendung finden. Wer soll denn die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren? Wenn die Masken durchfeuchten, können sie, besonders bei Kindern und Jugendlichen, eine Pilzinfektion begünstigen. Die Lehrergewerkschaften fordern nun, dass der Staat ausreichend viele FFP2-Masken kostenlos für Schüler und Personal zur Verfügung zu stellen möge. Eine Prozesslawine ist vorprogrammiert.
Hinzu kommen finanzielle Mehrbelastungen: FFP2-Masken sind eigentlich für den Einmalgebrauch vorgesehen, ihre Desinfektion ist schwierig und aufwendig. Vier davon kosten in der Apotheke über zehn Euro. Eine Spraydose mit 70-prozentigem Isopropylalkohol zur Desinfektion schlägt mit acht Euro zu Buche. Macht also insgesamt 18 Euro. Die Gutscheine für einen kostenlosen Bezug – aber nur der Masken – müssen sich dazu Berechtigte (Risikogruppen) von der Krankenkasse holen, die bereits die monatlichen Beiträge ab Januar 2021 drastisch erhöht hat und absehbar noch weiter erhöhen wird.
Wirklich kostenlos sind die Masken also in keinem Fall. Die Politiker scheinen nicht zu wissen, was sie tun, wenn sie solche nicht nur sinnlosen, sondern auch gefährlichen Lockdown-Verschärfungen beschließen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), der „Merkelchen“, wie er die Kanzlerin nannte, sein Amt zu verdanken hat – denn extra wegen ihm wurde der regulär gewählte FDP-Mann Thomas Kemmerichweggebissen –, gab öffentlich zu, dass er während der letzten Corona-Konferenz das Computerspiel Candy Crush auf seinem Handy spielte, um sich die Zeit zu vertreiben – was bei anderen Teilnehmern ebenfalls gang und gäbe sein soll. Man wünschte sich, die Damen und Herren würden weniger mit der Gesundheit der Bürger spielen – und mehr auf medizinische Experten hören.