Wer ist hier rechts? Hubert Aiwanger und die wahren Reaktionäre

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Wer ist hier rechts? Hubert Aiwanger und die wahren Reaktionäre

Aiwanger auf dem Straubinger Gäubodenfest, 12.08.2023

Die Ankläger von Hubert Aiwanger, den Denunzianten eingeschlossen, halten sich für ungeheuer fortschrittlich. Dabei ist das, was sie tun, und das Menschenbild, das sie dabei antreibt, das reaktionärste, das sich finden lässt.

Von Dagmar Henn

Nehmen wir doch einmal an, es wäre damals um besagtes Flugblatt aus der Feder des Bruders von Aiwanger zu einem Strafverfahren gekommen. Das Ergebnis wäre vermutlich eine Auflage gemeinnütziger Arbeit für den Bruder gewesen, und für Aiwanger selbst wäre das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit niedergeschlagen worden. Im Grunde eine Lappalie.

Die Einführung des Jugendgerichts war eine der politischen Errungenschaften der Weimarer Republik; sie jährte sich ausgerechnet in diesem Jahr zum hundertsten Mal. Es ist eine Einrichtung, die bei Reaktionären nie sonderlich beliebt war.

In der Auseinandersetzung um das Recht ließ sich zumindest bisher die Grenze zwischen fortschrittlich und reaktionär recht einfach ziehen. Die reaktionäre Position war, dass jemand, der gegen Gesetze verstößt, nun einmal ein Verbrecher sei und das in seinem Wesen liege, das Hauptziel des Strafrechts somit in Sühne und Vergeltung liege. Die fortschrittliche Position war, dass nicht das Wesen, sondern die Umstände den Verbrecher machten und das Hauptziel des Strafrechts darin bestehen müsse, einen Weg in ein gesetzeskonformes Leben zu eröffnen.

Das bundesdeutsche Recht war immer eine Mischung zwischen den beiden Positionen, mit wechselnden Anteilen; wer eine ziemlich reine Umsetzung der fortschrittlichen Variante lesen will, sollte sich an das Strafgesetzbuch der DDR halten. Das Recht der Nazis folgte, wen wundert das, vollständig der reaktionären Lesart. Das Jugendgerichtsgesetz ist die Nische im bundesdeutschen Recht, in dem die Vorstellung von Vergeltung und Sühne am weitesten zurückgenommen wurde.

Der Grund? Mittlerweile gibt es eigentlich einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Jugendliche keine kleinen Erwachsenen sind, sondern eben noch im Prozess, sich selbst zu finden, zu lernen, wie die Gesellschaft funktioniert, erst erwachsen zu werden eben. Das gilt im Regelfall nicht nur bis zum Alter von 18, sondern sogar bis zum Alter von 21. Der jugendliche Hubert Aiwanger hatte also zum Zeitpunkt des Auftauchens dieser Flugblätter noch ganze fünf Jahre vor sich, in denen er nach Jugendgerichtsgesetz zu behandeln gewesen wäre.

Wie gesagt, ein Verfahren gegen ihn wäre vermutlich niedergeschlagen worden. Aber selbst wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre, wäre sie so gering gewesen, dass sie nie zu einem Eintrag ins Führungszeugnis geführt hätte; doch auch in den Fällen, in denen Jugendhaft verhängt wird, kann eine vorzeitige Streichung gerichtlich beantragt werden, und auch die automatische Löschung erfolgt schneller als bei Erwachsenen.

Sprich, wäre es zu einem Rechtsfall geworden, sämtliche Spuren wären mittlerweile verschwunden. Die Verfahren vor dem Jugendgericht wären, angesichts des Alters der Beschuldigten, ohnehin nicht öffentlich gewesen. Und es bleibt zu hoffen, dass jeder Politiker und Journalist von seiner eigenen Scham davon abgehalten wird, Informationen aus Verfahren vor Jugendgerichten 35 Jahre danach verwerten zu wollen.

Aber man merkt, mit den Grundgedanken, die hinter solchen Errungenschaften wie den Jugendgerichten stehen, hat sich kaum jemand mehr auseinandergesetzt. Sobald eine Möglichkeit besteht, so zu tun, als gäbe es sie nicht, wird auch so getan, und das mit Leidenschaft.

Sicher, Pädagogen, die sich selbst für ungeheuer fortschrittlich halten und sich dennoch wie reaktionäre Herrscher benehmen, gab es immer und wird es vermutlich leider immer geben. Obwohl, Verzeihung, Gymnasiallehrer sind ja genau dies nicht, Pädagogen, sondern haben ihre Fächer studiert und zwischendrin mal ein bisschen was über Pädagogik gehört. Und draußen auf dem Land in Bayern reichte es Ende der 1980er noch, sonntags nicht in die Kirche zu gehen, um sich ganz radikal zu fühlen.

Trotzdem, ein klein wenig Ahnung, wie wichtig die Vorstellung ist, dass sich Menschen ändern, auch bessern können, und ein klein wenig Kenntnis, was pubertierende Jungs so umtreibt, sollte man auch vom ehemaligen Lehrer Aiwangers erwarten. Der Akt, eine Jugendverfehlung an die Presse zu geben, um dem ehemaligen Schüler eins reinzuwürgen, deutet auf einen kleinlichen und rachsüchtigen Charakter und einen völligen Mangel an pädagogischem Verständnis hin.

Die Schule ist, zugegeben, ein etwas eigenartiger Raum, weil es beispielsweise keine ordentliche Verteidigung für Schüler gibt. Sprich, all jene, deren Eltern nicht auf der Matte stehen, um ihre Kinder zu verteidigen, haben schlechte Karten, wenn die Lehrer sie aus welchem Grund auch immer auf dem Kieker haben. Doch zum Glück sind Schulstrafen eigentlich ab dem Tag uninteressant, an dem man die Schule verlässt.

Außer natürlich, man hat es mit der heutigen Generation vermeintlich linker Journalisten zu tun, die nicht einmal ansatzweise begreifen, dass Straftaten von Jugendlichen aus gutem Grund ihr erwachsenes Leben nicht beeinträchtigen sollen; das gilt selbst bei der ernstesten Straftat überhaupt, dem Mord. Wenn man sich einmal, ein einziges Mal ernsthaft mit dieser Frage beschäftigt hat, oder auch nur einmal jemandem aufmerksam beim Heranwachsen zugesehen hat, kann man das verstehen. Dann versteht man auch, wie wichtig, wie kostbar das Prinzip ist, jedem zuzugestehen, erwachsen zu werden und sich dabei zu ändern.

Nun ist das so ein Ding mit Prinzipien. Wenn man sie nur dann anwendet, wenn sie einem nützen, sind sie keine. Oder andersherum – jeder, der jetzt mit Begeisterung über Aiwanger herzieht, weil es da ein Flugblatt aus seinen Jugendtagen gibt, das er vermutlich nicht einmal geschrieben, sondern nur besessen hat, belegt damit, schriftlich und für alle nachvollziehbar, dass er bereit ist, die reaktionärste denkbare Position einzunehmen, so sie ihm nützlich erscheint.

Und die zuständigen Redakteure der Süddeutschen, die sich mit so viel Vergnügen über diesen vermeintlichen Festschmaus stürzten, sind sich vermutlich nicht einmal ansatzweise bewusst, wie reaktionär die Position ist, die sie eingenommen haben. Nicht nur, dass sie die Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen völlig ignorierten und so taten, als könne man dem Hubert Aiwanger von heute alles zuschreiben, was der Hubert Aiwanger von damals getan oder gedacht hat. Nein, mehr noch, sie folgen in ihrer Erregung auch noch der derzeit grassierenden Mode, Wort und Tat nicht mehr voneinander zu unterscheiden und Aussagen so zu behandeln, als seien sie Taten.

Das mag vielleicht damit zu tun haben, dass sie meist zu jung sind, um noch wirklichen Tätern begegnet zu sein. Davon gab es mehr als genug in Deutschland, und in Bayern besonders. Wie den ehemaligen bayrischen Justizminister Seidl, der 1981 als letzter deutscher Minister, der als Nazijurist tätig war, zurücktreten musste. Das war sieben Jahre vor dem besagten Flugblatt. Damals gab es auch ein vom bayrischen Kultusministerium verantwortetes Blatt namens "Schule und Wir", das alle Schüler monatlich ihren Eltern bringen sollten, in dem beispielsweise ausführlich argumentiert wurde, warum Schwarze aus genetischen Gründen weniger intelligent seien als Weiße. Noch Mitte der 1980er führte die CSU-Staatsregierung eine Debatte, ob man nicht die Gedenkstätte in Dachau schließen solle. Man müsste auch das Umfeld wahrnehmen, ehe man dem jungen Aiwanger Vorhaltungen macht.

Etwas, das im schlimmsten Fall ein Propagandadelikt darstellt, zu behandeln, als sei es ein Angriff auf Leib und Leben und der Übeltäter darum auf Lebenszeit politisch nicht tragbar, das kombiniert die Vorstellung von lebenslanger Determination des Menschen mit einer Aufhebung der Trennung zwischen Wort und Tat; eine Mischung, die man in der deutschen Rechtsgeschichte in einer sehr genau abgegrenzten Periode findet.

Selbst wenn Aiwanger eine schwere Körperverletzung oder ein Totschlag vorzuwerfen wäre, dürfte das die Bewertung des erwachsenen Mannes 35 Jahre später nicht beeinflussen. Nicht, wenn man die im Jugendgerichtsgesetz niedergelegten Prinzipien ernst nimmt. Dann aber auch noch auf schiere Worte hin zu verdammen und mit diesem großen zeitlichen Abstand eine Strafe zu fordern, die in keinerlei Verhältnis zur vorgehaltenen Tat steht, das ist derart abgründig reaktionär, das ist als Handeln unzweifelhaft Erwachsener mindestens ebenso menschenverachtend, wie es der Text ist, der dem Burschen Aiwanger zur Last gelegt wird.