Autorius: Jonas Aston Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2024-09-05 19:09:00, skaitė 264, komentavo 0
Björn Höcke und Alice Weidel am 31. August 2024 in Erfurt.
von Jonas Aston
32,8 Prozent der Thüringer Wähler haben der AfD ihre Stimme gegeben. Noch nie schnitt die Partei bei einer Wahl besser ab. Die AfD ist damit nicht nur die stärkste Kraft, sondern verfügt mit 32 der 88 Mandate im Thüringer Landtag auch bequem über die sogenannte Sperrminorität. Sie stellt also mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Auch wenn die AfD nicht in Regierungsverantwortung gelangen sollte, ergeben sich hieraus schon eine Reihe von Ansprüchen und Rechten. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner sprach nach der Wahl sogar von einer „Gestaltungsminorität“. Die AfD kann damit sämtliche Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, blockieren beziehungsweise muss in solchen Fragen einbezogen werden.
Zunächst kann damit die Thüringer Landesverfassung nicht mehr ohne Einbeziehung der AfD geändert werden. Der Gestaltungsspielraum geht jedoch weit darüber hinaus. Für die Wahl der Landesverfassungsrichter schreibt das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen vor. Die Richter werden dabei für eine Dauer von sieben Jahren gewählt. Für Thüringen bedeutet dies konkret, dass 2029 acht von neun Richtern auf einen Schlag ersetzt werden müssen. Ohne die AfD wird es jedoch eine Neuwahl dieser Richter nicht geben können.
Stephan Brandner kündigte bereits an, sich diese Richter „genau anschauen“ zu wollen. Die übrigen Parteien könnten jedoch in dieser Legislatur noch mit einem blauen Auge davonkommen. Die Richter bleiben bei einer gescheiterten Neuwahl geschäftsführend im Amt. 2029 wird voraussichtlich in Thüringen auch wieder gewählt. Von der CDU bis zur Linken könnte also die Hoffnung bestehen, dass die AfD bei der kommenden Wahl die Sperrminorität wieder einbüßt. Zwingend ist die Neubesetzung erst, wenn ein Richter die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht oder der Todesfall eines Verfassungsrichters eintritt.
Interessant dürfte insbesondere werden, wie sich der Thüringer Landtag bei der Besetzung der künftigen parlamentarischen Kontrollkommission verhalten wird. Diese ist für die Überwachung des Verfassungsschutzes zuständig und nach Artikel 97 die Legitimationsgrundlage des Landesverfassungsschutzes. Nach einem Gesetz von 2022 besteht diese Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern. Über die Besetzung der Kommission wird die AfD entscheidenden Einfluss haben. Um gewählt zu werden, benötigt man eine Zweidrittelmehrheit. Sofern die AfD der Opposition angehört, hat sie zudem das Recht, zwei dieser Mitglieder zu stellen.
Nach der Rechtsprechung des Thüringer Landesverfassungsgerichtes ist die Kontrollkommission nicht arbeitsfähig, wenn ihr nur drei Mitglieder angehören. Sofern die Kommission nicht entsprechend besetzt wird, würden geschäftsführend die Mitglieder aus der vergangenen Legislaturperiode die Arbeit der parlamentarischen Kontrollkommission fortführen. Jedoch besteht schon die jetzige Kommission nur aus vier Mitgliedern. Sollte nur eines dieser Mitglieder die Arbeit in der Kontrollkommission nicht mehr fortführen wollen, könnte die AfD dem Landesverfassungsschutz mittel- bis langfristig die Legitimationsgrundlage entziehen.
Auch kann die AfD ohne fremde Hilfe Untersuchungsausschüsse einrichten. Dies ist bereits mit einem Viertel der Stimmen im Parlament möglich. AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke kündigte bereits im Vorfeld der Wahl an, mit der Konstitution des neuen Landtags einen Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen einsetzen zu wollen. Als größte Fraktion sowie (voraussichtlich) stärkste Oppositionskraft verfügt die AfD im Parlament über die meiste Redezeit. Zudem darf sie in der Plenardebatte als erste Fraktion Stellung zu Gesetzesvorlagen nehmen.
Als stärkste Kraft darf die AfD zudem auch die meisten Ausschussvorsitzenden stellen. Auch hat sie als erstes das Zugriffsrecht auf einen Ausschuss. Nicht zwingend ist jedoch nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahl eines entsprechenden Kandidaten. Zumindest aber kann die AfD die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden verhindern. Hierfür ist nämlich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Nicht zuletzt hat die AfD Anspruch, den Landtagspräsidenten zu stellen. In der Thüringer Geschäftsordnung ist dies – anders als etwa im Bund – sogar gesetzlich normiert.
Der Landtagspräsident leitet nicht nur führend die Plenarsitzungen, sondern ist mithin Leiter der Landtagsverwaltung. Nach geltender Rechtsprechung resultiert aus dem Vorschlagsrecht auch hier nicht die Verpflichtung zur Wahl. Dass die AfD den Landtagspräsidenten und Ausschussvorsitzende stellen wird, ist jedoch zumindest nicht ausgeschlossen. Mit Michael Kaufmann stellte die AfD immerhin schon einmal den stellvertretenden Landtagspräsidenten. Auch den Vorsitz von Ausschüssen hat sie in der vergangenen Legislaturperiode übernommen. Zudem plädierte Thomas de Maizière (CDU) am Wahlabend dafür, der AfD die ihr nach dem Parlamentsrecht zustehenden Rechte auch zu gewähren.