Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-01-30 03:48:35, skaitė 717, komentavo 0
Das Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin ist vermietet an die Betreiberfirma EGI GmbH. Laut Mietvertrag sind monatlich 38.000 Euro Kaltmiete zu zahlen. Diese Einnahmen könnten auch dem nordkoreanischen Atomprogramm zugutekommen, so die Befürchtung. Um das zu verhindern, agierte das Bezirksamt Mitte quasi als verlängerter Arm des UN-Sicherheitsrats und verbot den Betreibern des Hostels die Nutzung der Immobilie.
Die Betreiberfirma im Zentrum der gerichtlichen Verfahren bezweifelt aber, dass das Bezirksamt überhaupt zuständig ist. Die Mietdauer war 2007 – lange vor den Sanktionen – für mindestens 15 Jahre vereinbart worden. Als der Unterlassungsbescheid vom Bezirksamt im Herbst 2018 einging, zog der Betreiber EGI dagegen vor das Verwaltungsgericht. Angeblich zahle man seit 2017 keine Miete mehr an die Nordkoreaner, somit könne sich Pjöngjang auch nicht mehr an Mieteinnahmen bereichern.
Das Gericht gab dem Bezirksamt allerdings am Dienstag Recht. Das Amt darf den Betreibern des Hostels die Nutzung der Immobilie verbieten. Gerichtssprecher Dominic Hörauf erklärte dazu:
/Letztlich bezweckte die behördliche Entscheidung die Umsetzung einer EU-Verordnung, die ihrerseits ergangen ist zur Umsetzung einer UN-Resolution, die im Blick hat, den Weltfrieden zu sichern.
Die Betreiberfirma EGI kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wiederum Berufung einlegen.
Sogar Alexander von Arretin, der Anwalt der Familie des im Jahre 2017 nach seiner Rückkehr aus nordkoreanischer Haft verstorbenen US-Studenten Otto Warmbier, war bei der Verhandlung in Berlin zugegen. Er begrüßte die Entscheidung des Gerichts.
Tatsächlich hatte Nordkorea schon vor rund zwei Jahren dem Hostelbetreiber EGI GmbH eine Kündigung erteilt und gegen ihn auch eine Räumungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht, allerdings lange den fälligen Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Mittlerweile sei die Räumungsklage zugestellt, einen Termin zu deren Vollstreckung gibt es aber noch nicht.
Sollte Nordkorea mit der Klage gegen den Hostelbetreiber Erfolg haben, müsste im nächsten Schritt der Gerichtsvollzieher bestellt werden. Auch das kann sich hinziehen. Bis dahin werden weiter Zimmer im "City Hostel Berlin" angeboten und an Touristen vermietet.
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(rt/dpa)
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