Autorius: SputnikNews Šaltinis: https://de.sputniknews.com/ges... 2020-02-04 11:47:13, skaitė 623, komentavo 0
Am Montag hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet. Eine Beschwerde der Stadt gegen die Gerichtsentscheidung wurde zurückgewiesen. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht.
Auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen und klare Regeln für die Hochschulen verständigte sich auch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein. Hamburgs zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank von den Grünen, kritisierte ebenfalls Burka und Nikab als „Unterdrückungssymbole“. Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche man eine gute Kommunikation, es sei wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen.
„Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab“, sagte sie.
Zuvor hatten bereits die Hamburger CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.
Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“, hieß es.
Die Jugendliche besucht laut Medienberichten eine Berufsschule in Hamburg. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.
om/sb/dpa