Autorius: RT Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-04-19 19:12:00, skaitė 942, komentavo 0
"Hygiene-Demo" am 18. April 2020 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin: Einige Teilnehmer der Kundgebung wurden von Polizisten abgeführt und ihre Personalien wurden aufgenommen.
Mehr als 500 Menschen sollen sich am Samstag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin versammelt haben. Nach Angaben der Polizei seien 260 Polizisten im Einsatz gewesen. Einzelne Teilnehmer wurden von ihnen weggetragen. Zwei Teilnehmer der Kundgebung seien vorläufig in Gewahrsam genommen und von insgesamt 79 Menschen die Personalien festgestellt worden.
Polizisten führen einen Mann ab.
Eine Frau wird von Polizistinnen festgehalten.
Etwa eineinhalb Stunden dauerte die sogenannte "Hygiene-Demo", bevor die Polizei den Platz vor der Volksbühne im Berliner Bezirk Mitte komplett räumte. Die Kundgebung war nicht genehmigt worden. Mehrmals wurden die Teilnehmer seitens der Polizei per Lautsprecher aufgefordert, sich zu zerstreuen und den Platz zu verlassen. Sie hätten sich geweigert, den vorgeschriebenen Abstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Nur eine Handvoll von ihnen soll Schutzmasken getragen haben.
Nach einer aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmern erlaubt.
Seit 24. März gehen Menschen jeden Samstag um 15.30 Uhr auf dem Rosa-Luxemburg-Platz gegen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Grundrechte während der Corona-Pandemie demonstrieren. Die sogenannte "Hygiene-Demo" wird seitens der "Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand" organisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Samstag einem Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart stattgegeben. Die Stadt hatte dem Anmelder und dessen Anwalt nach deren Darstellung nicht einmal einen Ablehnungsbescheid geschickt. Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über Versammlungen werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe. Dies verletze das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, entschieden jedoch die Karlsruher Richter.