Autorius: Anonymous Šaltinis: http://www.anonymousnews.ru/20... 2016-10-13 13:22:01, skaitė 1153, komentavo 0
Ein Bestattungsunternehmen transportiert de Leiche von Dschaber al-Bakr aus der JVA Leipzig ab.
Dschaber al-Bakr hatte Kontakte zum Islamischen Staat (IS), wie bereits seit Tagen bekannt war. Im Februar 2015 mischte sich der Syrer unter die Massen von Einwanderern und wurde in diesem Kontext am 19. Februar 2015 in München registriert. Von dort aus wurde er in die Erstaufnahme nach Chemnitz gebracht. Al-Bakr hielt sich mit einer auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf. „Es gibt Hinweise darauf, dass er sich 2016 mehrere Monate in der Türkei aufhielt; möglicherweise war er von dort aus auch nach Syrien gereist“, berichtete nun die Süddeutsche Zeitung.
Wie kann jemand, der als Flüchtling in der BRD registriert ist, einfach in die Türkei und dann wieder nach Syrien ausreisen? Allein hierbei haben die Behörden schon versagt. Ausnahmsweise wird ein Syrer mal registriert und kann dann unbehelligt seiner Wege gehen, ausreisen, wohin er will, obwohl er ja aus dem Bürgerkrieg geflohen ist und in Sicherheit sein will. Das gibt es alles nur in der BRD.
Nun wurde der Terrorist am Mittwochabend in seiner Zelle tot aufgefunden. Er hätte sich mit seinem Hemd stranguliert und selbst getötet, so die offiziellen Angaben. Doch wie konnte das überhaupt passieren? Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) musste nun in der Staatskanzlei in Dresden auf einer Pressekonferenz Stellung nehmen. „Aufgrund der Gefahr auch der Selbsttötung wurden Sicherheitsmaßnahmen verfügt“, sagte Gemkow. „Mit dem Gefangenen wurden Gespräche geführt, später auch mit dem Psychologischen Dienst, in dessen Folge keine akute Selbstmordgefahr des Beschuldigten angenommen wurde.“
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Ganz offenbar waren die verfügten Sicherheitsmaßnahmen nicht besonders wirksam. Allein schon das blinde Vertrauen in die Aussagen eines Terroristen ist ein unglaublicher Skandal. Jeder Schüler weiß, dass Terroristen, die festgenommen werden, häufig Selbstmord begehen, damit keine weiteren Informationen ans Tageslicht gelangen können. Scheinbar sah man das in der entsprechenden Justizvollzugsanstalt anders. Als dichtestmögliche Überwachung wurde eine Kontrolle der Zelle im 15-Minuten-Rhythmus angeordnet. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Leipzig Rolf Jacob, erklärte: „15-minütige Kontrollen, das ist das Höchstmaß an Kontrollen unter diesen Bedingungen.“
Wie bitte? Das Höchstmaß an Kontrolle eines Terroristen ist ein Vorbeischauen in der Zelle alle 15 Minuten? Warum wurde keine 24-Stunden-Überwachung angeordnet? Warum wurde Dschaber al-Bakr nicht ausführlich befragt? Nun, da das Kind in den Brunnen gefallen ist, spricht man von einem herben Rückschlag für Ermittler und Sicherheitsbehörden. Doch das Problem ist doch hausgemacht. Hätte man den Terroristen rund um die Uhr bewacht, hätte man ihn ausführlich befragt, wie man das auch mit anderen Häftlingen tut, dann wäre Dschaber al-Bakr noch am Leben und man hätte weitere Informationen über Hintermänner und den geplanten Anschlag erhalten können.
Doch es gibt vielmehr die Möglichkeit, dass die ganze Sache wieder einmal inszeniert wurde, um der Bevölkerung ein schönes Schauspiel darzubieten. Ein Terrorist, wird von einem Flüchtling gefangen genommen und gefesselt der Polizei übergeben. Ein Attentat konnte erfolgreich verhindert werden. Und zu guter Letzt stirbt der Hauptverdächtige unter fadenscheinige Bedingungen und kann nicht mehr befragt werden. Dies erinnert uns an eine Reihe von False-Flag-Operationen in den vergangenen Jahren und wirft wieder einmal ein düsteres Licht auf Politik und Sicherheitsbehörden.