Autorius: Marcel Joppa Šaltinis: https://de.sputniknews.com/pol... 2020-08-28 12:34:00, skaitė 1527, komentavo 0
Eigentlich gibt es zahlreiche gute Nachrichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Deutschland: Seit fast zwei Monaten fallen die Todeszahlen derer, die an oder mit Covid-19 hierzulande versterben. Während das RKI Anfang Juni noch bis zu 170 Menschen pro Woche meldete, waren es zuletzt noch rund 30 Todesfälle innerhalb von sieben Tagen. Zwar heißt es in der Presse immer wieder, die Zahl der positiv Getesteten steige unaufhörlich, doch auch die Zahl der Corona-Tests allgemein wurde massiv erhöht. Dabei lohnt ein Blick auf das Verhältnis zwischen durchgeführten PCR-Tests und der Positiv-Rate: Diese liegt seit über zwei Monaten stabil unter einem Prozent und ist nun sogar rückläufig.
Dennoch geben sich Bundesregierung und diverse Ministerpräsidenten besorgt, allen voran Bayerns Landeschef Markus Söder. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuletzt erklärt, man wolle die Zügel der Corona-Maßnahmen wieder anziehen. Bei einer Video-Konferenz der Bund- und Landesoberhäupter wurden deshalb am Donnerstag mehrere Neuerungen beschlossen, die große Einigung blieb aber aus. Erkennbar ist weiterhin das Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“, denn neben kleineren Lockerungen wurden manche Verordnungen wieder verschärft. Hier ein Überblick…
Das Verbot von Großveranstaltungen soll bis zum 31. Dezember verlängert werden. Vor allem Bundeskanzlerin Merkel hatte darauf großen Wert gelegt. Dabei geht es vor allem um Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Regionale Ausnahmen wird es aber wohl geben: So könnten stellenweise Weihnachtsmärkte oder Jahrmärkte auf absperrbaren Geländen erlaubt sein, wenn dies das Infektionsgeschehen zulasse. Fußball und alle anderen Sportarten müssen mindestens bis Ende Oktober weiter ohne Zuschauer auskommen.
Die Begrenzung der Teilnehmer bei Familienfeiern und privaten Zusammenkünften war bis zum Schluss ein Streitpunkt zwischen den Ministerpräsidenten. Während beispielsweise Markus Söder aus Bayern eine deutschlandweite Obergrenze einforderte, stellte sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dagegen. Eine einheitliche Lösung wird es nun auch weiterhin nicht geben, die Obergrenze bleibt auch nach der Konferenz der Ministerpräsidenten Ländersache. Merkel rief dazu auf, bei Feiern in privaten Räumen auf eine „gute Lüftung“ zu achten.
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bleibt es unangenehm: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Ein erster Corona-Test kann frühestens fünf Tage nach Ankunft durchgeführt werden, bis zu einem negativen Testergebnis müssen die Getesteten in Isolation verbleiben. Das gilt auch, wenn das Reiseziel zu Beginn des Urlaubs noch nicht als Risikogebiet eingestuft war, während des Urlaubs aber von Bundesregierung und RKI als Risikoland eingestuft wird. Verkürzungen der Quarantäne-Zeit sollen vom Robert Koch Institut nach dem Willen der Kanzlerin überprüft werden. Die Corona-Tests sollen für alle Reiserückkehrer weiterhin kostenlos bleiben. Angestrebt werde außerdem laut Merkel, dass Rückkehrer aus bereits vor der Reise bekannten Risikogebieten im Quarantäne-Fall entstandene Verdienstausfälle nicht erstattet bekommen.
Die Hygienevorschriften in Schulen sollen bundesweit vereinheitlicht werden, oder mindestens vergleichbaren Maßstäben folgen. Deshalb soll die Kultusministerkonferenz untersuchen, welche einheitlichen Standards in Bezug auf Maskenpflicht im Schulbetrieb umgesetzt werden können. Die digitalen Lernhilfen für Schulen, Schüler und Lehrer sollen verbessert werden, dazu will der Bund die Länder mit einem Sofortausstattungsprogramm in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen. Außerdem soll das Kinderkrankentagegeld so geregelt werden, dass in diesem Jahr gesetzlich Versicherten pro Elternteil fünf zusätzliche Tage gewährt werden, Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage für die Betreuung eines kranken Kindes bekommen.
Verstöße gegen die Hygienemaßnahmen sollen stärker geahndet werden. So soll bei der Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. Länder, in denen das Bußgeld derzeit niedriger angesetzt ist, müssen die Untergrenze anheben. Bundesländer mit härteren Strafen, beispielsweise Bayern, behalten ihre Bußgeldhöhe von beispielsweise 150 Euro dagegen bei. Sachsen-Anhalt bildet eine Ausnahme: Ministerpräsident Reiner Haseloff lehnte eine Anhebung des Mindestpreises generell ab, da das geringe Infektionsgeschehen in diesem Bundesland dies nicht begründe. Er erklärte, es gebe keinen „Regelungsbedarf“ in Deutschland, sondern einen „Umsetzungsbedarf“.
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Deutschland sind vorerst nicht geplant. Vor der versammelten Presse erklärten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) auch, wie es generell in den kommenden Monaten weitergehen wird. Merkel erklärte, dass größere Öffnungsschritte zunächst nicht zu rechtfertigen seien. Es bleibe dabei, weiter Abstand zu halten und im öffentlichen Bereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Söder erklärte, dass es auch weiterhin unterschiedliche Auffassungen der Länder zu den Maßnahmen gebe, Corona sei aber wieder „voll da in Deutschland“. In den wichtigsten Punkten werde man deshalb länderübergreifend einen „gemeinsamen Pfad beschreiten“. Ein zweiter Lockdown der Wirtschaft solle vermieden werden.