Autorius: Anonymous Šaltinis: http://www.anonymousnews.ru/20... 2016-10-27 23:42:05, skaitė 1083, komentavo 0
Wie haben wir uns alle gefreut, als die Diskussionen zum Mindestlohn in die heiße Phase gingen. Jeder soll ja für seine Arbeit auch gut bezahlt werden. Zum 1. Januar 2015 wurde dann der Mindestlohn in der BRD eingeführt, die Presse jubelte. Fortan durfte niemand mehr weniger als 8,50 € pro Stunde verdienen. Niemand? Das stimmt so nicht ganz. Denn im § 22 des Mindestlohngesetztes sind durchaus einige (aber längst nicht alle) Ausnahmen aufgeführt. So gilt der Mindestlohn beispielsweise nicht für Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller, Saisonkräfte, Arbeitnehmer, die an einen branchenbezogenen Mindestlohntarifvertrag gebunden sind, Jugendliche unter 18 Jahren bzw. ohne abgeschlossene Ausbildung oder Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind.
Wenn also jemand ohne abgeschlossene Berufsausbildung genau die gleiche Arbeit erledigt wie jemand, der eine abgeschlossene Ausbildung hat, dann müssen demjenigen ohne Ausbildung nicht mindestens 8,50 € pro Stunde gezahlt werden. Obwohl der die gleiche Arbeit erledigt, vielleicht sogar noch besser, als sein Kollege, kann er nicht vom Mindestlohn „profitieren“. Verrückt, oder? Interessant wird es bei Langzeitarbeitslosen. Diese sind nicht generell vom Mindestlohn ausgeschlossen, sondern nur im ersten halben Jahr der neuen Beschäftigung. Warum ist das so? Die Regelung wird damit begründet, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde es den Arbeitslosen nicht erschweren soll, wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen. Klingt plausibel. Zu hohe Löhne sind selbstverständlich ein großes Hemmnis beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben. Womöglich fühlen sich die Menschen überfordert und wissen nicht, wie sie nach der ersten Lohnzahlung mit ihren neuen Reichtümern umgehen sollen. Realsatire pur.
Nun soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um ganze 34 Cent auf 8,84 € pro Stunde steigen. Das ist ein Plus von ganzen 4 Prozent. Angesichts der wirklich spürbaren Inflation von 7 bis 8 % pro Jahr bleibt also unterm Strich ein Minus. Ganz abgesehen durch die Enteignung und Vernichtung von Sparvermögen durch die Inflation haben wir aber noch ganz andere Probleme, die der Mindestlohn mit sich bringt. Überall dort, wo der Mindestlohn gezahlt wird, erhöhen sich die Preise für die Endverbraucher. Zum Beispiel beim Bäcker oder beim Taxifahren. Viele von uns haben sich erstaunt die Augen gerieben, als sie Anfang 2015 mit den Preissteigerungen konfrontiert gewesen sind. Und was noch viel perfider ist, ist die Tatsache, dass weder bei der Einführung des Mindestlohnes, noch bei der aktuell geplanten Erhöhung die Löhne und Gehälter derjenigen, die mehr als den Mindestlohn beziehen, erhöht werden. Das führt dazu, dass Jemand, der 10,00 € pro Stunde verdient hat und dies auch nach Einführung des Mindestlohnes tut, zwar mehr beim Bäcker um die Ecke für seine Brötchen bezahlt, aber ja nicht mehr verdient. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, wird also überproportional höher belastet und ist der eigentliche Verlierer bei diesem Spiel. Doch auch für Menschen, die nun den Mindestlohn beziehen, wurden Brötchen beim Bäcker teurer und das Gehaltsplus ist ebenfalls schnell wieder aufgezehrt.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, steigt durch die Erhöhung des Mindestlohnes der Bruttoverdienst eines mit 40 Wochenstunden Beschäftigten auf ganze 1536 € im Monat. Bemüht man einmal den Brutto-Netto-Rechner, findet man heraus, dass etwa ein 25-Jähriger ohne Kinder nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben ca. 1.110 € Netto im Monat zur Verfügung hat. Damit kann man sicher hervorragend leben. Der neue Mindestlohn von 8,84 € soll bis Ende 2018 gelten, erst dann steht laut Gesetz die nächste Erhöhung an. Na dann viel Spaß mit den Massen an Geld…
Was oftmals außer Acht gelassen und von der Politik verschwiegen oder dreist verleugnet wird, ist die Tatsache, dass ein Mindestlohn zu mehr Arbeitslosigkeit führt. Auf dem Arbeitsmarkt gibt es nämlich ein Gleichgewicht. Dieses ist genau dort, wo das Angebot und die Nachfrage nach Arbeit sich treffen. Genau da befindet sich auch der Gleichgewichtslohn, zu dem in der Theorie eine Vollbeschäftigung möglich ist (abgesehen davon, dass es auch freiwillige Arbeitslosigkeit gibt). Durch die Einführung eines Mindestlohnes entsteht aber ein Angebotsüberschuss und damit eine erzwungene Arbeitslosigkeit. Unternehmen werden bei einem Mindestlohn natürlich weniger Arbeitskräfte nachfragen, als sie nachfragen würden, wenn der markträumende Lohn zu zahlen wäre. Diese Tatsache ist ein einfaches Marktgesetz, von welchem man mit einigen volkswirtschaftlichen Grundkenntnissen auch in der Bundespolitik Kenntnis haben sollte.
Ein Mindestlohn ist also weder „sozial“ gerecht, noch verbessert er die Arbeitsmarktlage. Doch den Bürgern kann wieder einmal wunderbar Sand in die Augen gestreut werden und man kann sich als Wohltäter aufspielen. Was würde aber passieren, wenn jeder, der für 8,50 € oder weniger beschäftigt wäre, die Arbeit niederlegen würde? Immerhin ist niemand gezwungen, für einen derart niedrigen Lohn zu arbeiten. Doch bis das passiert, wird wohl noch viel Wasser die Oder-Neiße-Grenze hinab fließen…