Autorius: Kristin von Appen Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-10-19 10:59:00, skaitė 813, komentavo 0
An der Corona-Politik von Bund und Ländern ist der Bundestag bisher nicht beteiligt – und das soll auch so bleiben, wenn es nach Jens Spahn (CDU) geht. Obwohl allmählich die Kritik an dem Sonderregime der Exekutive lauter wird, will der Bundesgesundheitsminister mithilfe eines Eilverfahrens seine „Pandemie“-Sonderrechte ausweiten. Diese „legale“ Machtergreifung ohne parlamentarische Kontrolle hatten wir schon mal…
Wer in einem Vier-Millionen-Euro-Palast residiert, dem steigen schon mal monarchistische Allmachtgelüste zu Kopfe, absolutistisch durchzuregieren: Ludwig XIV aka Seine Majestät Jens I. will nun nicht weniger als die Kontrolle über den internationalen und nationalen Reiseverkehr, einen Erlass über Vorschriften für Flug- und Seehäfen im Zuge von „bundeseinheitlichen Schutzmaßnahmen“, den Quarantäne-Zwang für Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten ohnehin.
Die sollen aber künftig leer ausgehen, indem der bislang geltende Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt werden soll. Demzufolge haben Beschäftigte eine Entschädigung für den Verdienstausfall während der Isolation zu erhalten, künftig aber sollen sie keinen Anspruch mehr darauf haben. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reisen will, soll den Plänen von Spahns Ministerium zufolge überdies verpflichtet werden, dem Robert-Koch-Institut (RKI) Angaben zu seiner Person sowie zu Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise zu machen.
Big Brother is watching you
Wie es in dem Entwurf heißt, könnte zu diesem Zweck eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt werden. Das RKI würde die Daten an die jeweils zuständigen Behörden an den Zielorten der Reisenden weiterleiten. Fluglinien sowie Bus- und Bahn-Unternehmen wären demnach verpflichtet, Passagierlisten und Sitzpläne an das RKI weiterzuleiten. Big Brother is watching you!
Das sind (vorert) einige der Punkte, die das Bundesgesundheitsministerium im Eilverfahren als „Sonderrechte“ für den Minister zur Corona-Bekämpfung ausbauen will. Ursprünglich waren die Corona-Verordnungen bis zum 31. März befristet, nun aber soll Spahn seine Herrschaft über das Datum hinaus ausüben dürfen – und EIGENMÄCHTIG Verordnungen erlassen können. Zu Beginn der Corona-„Pandemie“ hatte der Bund das Infektionsschutzgesetz angepasst, um schneller agieren und regieren zu können – mit mehr Rechten für den Bund, weniger für die Bundesländer. Ende März hatten sich dann Bundesregierung und Bundestagsfraktionen darauf geeinigt, diese zusätzlichen Befugnisse des Bundes zeitlich zu begrenzen – nämlich auf ein Jahr.
Widerstand von der SPD
Nun aber will die große Koalition die Sonderrechte für Spahn verstetigen, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) laut Informationen aus Regierungskreisen bestätigt. Eine entsprechende Formulierungshilfe zu den Spahn zu verleihenden eigenmächtigen Befugnissen – wenn dies zum Schutz der Bevölkerung „vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ – liege zurzeit den Ministerien zur Abstimmung vor. Dem Bundestag soll aber ein Mitspracherecht eingeräumt werden…
Der Koalitionspartner SPD kündigte Widerstand gegen die Pläne an, will einer „Entfristung der Verordnungsermächtigung für den Minister“ nicht zustimmen: Hier gehe es um „weit reichende Eingriffe in die Grundrechte“ – als hätten die bislang eine Rolle gespielt. Überdies beklagen sich die Sozialdemokraten, das Ministerium habe die Vorlage „sehr kurzfristig“ zur Abstimmung gegeben. Die Schutzmaßnahmen seien zwar nötig, aber sie müssten rechtmäßig sein, kritisiert Johannes Fechner, Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion: „Dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen.“ (Weiterlesen nach unserer Empfehlung)
Endlich meldet der Bundestag seine Rechte an, fordert eine stärkere Beteiligung an den Pandemie-Maßnahmen, „eine offene Generaldebatte“. Mit einer solchen im Parlament hätte es „keine Mehrheit für ein unspezifisches Beherbergungsverbot“ gegeben, kritisiert Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann (SPD) laut dem Spiegel. Nun räche sich, „dass der Bundestag bei der Vorbereitung auf die [sogenannte] Zweite Welle außen vorgelassen und nur hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt diskutiert wurde“.
Die Linksfraktion spricht gar im Hinblick auf die „Bund-Länder-Spitzenrunden“ von einer „Ersatzregierung“, die „alle Entscheidungen an den Parlamenten vorbei“ treffe, sich „damit der Kontrolle“ entzöge. Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte fordert ein Ende „dieser schleichenden Entmachtung von Bundestag und Länderparlamenten“.