Ohrfeige für den Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Köln verbietet Beobachtung der AfD

Autorius: Paul Klemm Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2021-03-06 21:32:00, skaitė 836, komentavo 0

Ohrfeige für den Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Köln verbietet Beobachtung der AfD

Der Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang wollte die Alternative für Deutschland (AfD) bundesweit beobachten. Doch daraus wird erst einmal nichts. Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Inlandsgeheimdienst untersagt, die größte deutsche Oppositionspartei zu überwachen. CSU-Minister Seehofer ist empört. Lesen Sie mehr über die unfassbare Skandalchronik von BND und Verfassungsschutz in unserem Spezial Tiefer Staat: Geheimdienste und Verfassungsschutz gegen die Demokratie. Das brisante Heft kann HIER  bestellt werden!

„Da platzt mir der Kragen“, tobt Horst Seehofer. Für eine Woche stand die gesamte AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und konnte mit geheimdienstlichen Mitteln ausgeforscht werden. Nach dem Willen der medienpolitischen Klasse sollte das ihr Ende sein. Doch Haldenwangs Behörde hat es vermasselt: Denn die Einstufung der Partei als Verdachtfall wurde rechtswidrig an die Presse durchgestochen.

Verfassungsschutz bricht gerichtliche Vereinbarung

In einem noch laufenden Verfahren am Kölner Verwaltungsgericht, das von der AfD gegen den Inlandsgeheimdienst anstrengt wurde, hatte die Behörde nämlich eine sogenannte Stillhaltezusage gemacht. Damit verpflichtete sie sich dazu, nicht öffentlich bekannt zu machen, falls sie die Partei beobachten würde.

Diese Zusage wurde gebrochen. Die Meldung, dass die gesamte Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden sei, hat sich letzte Woche wie ein Lauffeuer in der etablierten Presselandschaft verbreitet. Deshalb haben es die Richter dem Verfassungsschutz nun verboten, Deutschlands stärkste oppositionelle Kraft im Bundestag weiter zu überwachen. Es werde „in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, heißt es in dem Gerichtsentscheid. AfD-Chef Gauland sagte dazu bei einer Pressekonferenz:

Er und der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla forderten VS-Präsident Haldenwang zum Rücktritt und dessen Dienstherren Horst Seehofer zum Ziehen von Konsequenzen auf. Der Innenminister ärgerte sich gegenüber dem Spiegel:

Schweigen ist die wichtigste Tugend der Nachrichtendienste. Diese Tugend wurde in diesem Fall leider missachtet.

Kalkulierter Rechtsbruch?

Es stellt sich nun die spannende Frage, wer für die illegale Verbreitung der Informationen und damit für das vorläufige Scheitern der VS-Beobachtung verantwortlich ist. In den Mainstream-Medien ist wieder einmal die blaue Alternative der Hauptverdächtige. Weil bei der Einstufung als Verdachtsfall auch ein umfangreicher Schriftsatz an das Kölner Verwaltungsgericht gegangen ist, gehen sie davon aus, dass auch die am Verfahren beteiligte AfD in den Besitz der brisanten Unterlagen gekommen ist. Der Parteivorsitzende Chrupalla beteuert das Gegenteil: „Bislang liegt keinem Mitglied unserer Partei dieses vor (…) Von daher kann es von uns nicht durchgestochen worden sein. Das Gericht hat das im Übrigen auch eindeutig bescheinigt.“

Intern wurde die Einstufung am vergangenen Mittwochmorgen von Thomas Haldenwang in einer Online-Konferenz mit den Kollegen der 16 Landesämter bekannt gegeben. Womöglich hat einer aus dieser Runde gegenüber den Mainstream-Journalisten nicht dichthalten können. Oder aber der Rechtsbruch war kalkuliert. Denn in einem Superwahljahr wie 2021 gibt es im Wettstreit der Parteien nichts Schädlicheres als schlechte Schlagzeilen. Das weiß auch die Verfassungsschutzbehörde, die bekanntlich enormer politischer Einflussnahme ausgesetzt ist.

Das Verbot der Beobachtung gilt mindestens so lange, bis das AfD-Eilverfahren am Verwaltungsgericht in Köln abgeschlossen ist. Wenn sie danach grünes Licht erhalten, können die Inlandsgeheimdienstler wieder unbehelligt ans Werk gehen. Die schlechten Schlagzeilen hat die AfD in jedem Fall bekommen. Kurz vor der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März könnte das kein Versehen gewesen sein.