Impfpflicht für Soldaten: Oberste Verwaltungsrichter "zweifeln nicht an Neutralität von RKI und PEI"

Autorius: RT Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2022-07-11 18:24:00, skaitė 602, komentavo 0

Impfpflicht für Soldaten: Oberste Verwaltungsrichter

Symbolbild

Trotz fehlender Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit sowie trotz nachgewiesener Impfschäden erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr am Donnerstag für rechtmäßig. Die Begründung klingt merkwürdig und stützt sich anscheinend eher auf Glauben als auf Wissen.

Eine Analyse von Susan Bonath 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 7. Juli die sogenannte Duldungspflicht von drei Corona-Impfungen für Bundeswehr-Angehörige abgenickt. Mündlich wurde dies unter anderem damit begründet, dass das Gericht nicht an der Neutralität der für die Bewertung zuständigen Bundesinstitute RKI und PEI zweifle. Das ist ein Skandal.

Datenmangel und Rechtsbruch der Krankenkassen ignoriert

Denn es ging gar nicht um die Frage, ob die Richter möglicherweise das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für neutral halten. Es ging um eine direkte Abwägung der Angemessenheit zwischen Nutzen und Risiko dieser Impfungen. Ersichtlich gelang diese neutrale Abwägung dem Gericht nicht. Bei den Anhörungen wurde es überdeutlich: Es fehlt trotz RKI und PEI an Daten und Fallprüfungen. Es mangelt allerdings nicht an Indizien dafür, dass die Wirksamkeit der Vakzine viel geringer, die Nebenwirkungsrate einschließlich der Zahl der Todesfälle hingegen sehr viel höher sein dürfte, als publiziert.

Mehr noch: Mit dem Beschluss legitimierte das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig im Prinzip einen gravierenden Rechtsbruch der Gesetzlichen Krankenkassen und die Duldung desselben durch das PEI.

Denn laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) hätten die Krankenkassen seit Beginn der Impfungen und regelmäßig die Abrechnungsdaten von Kassenärzten an das Paul-Ehrlich-Institut übermitteln müssen, um einen realistischen Blick auf Nebenwirkungen zu liefern. Denn es ist seit Langem bekannt, dass das sogenannte passive Meldesystem des PEI zu gravierender Untererfassung von Verdachtsfällen führt. Schon Jahre zuvor hatten diverse Studien herausgefunden, dass nur etwa ein bis zehn Prozent von Arzneimittel-Nebenwirkungen überhaupt an das PEI gemeldet werden.

Außerdem legte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) inzwischen doch einen Bericht über Patienten vor, bei denen Ärzte Nebenwirkungen nach einer Coronaimpfung kodiert hatten: Danach behandelten die Praxen allein im vergangenen Jahr fast 2,5 Millionen Betroffene mit Impfnebenwirkungen unterschiedlicher Schwere. Natürlich weiß man nicht, wie schwer die Patienten erkrankt waren. Man müsste es aber herausfinden wollen. Doch der große Aufschrei in Politik und Medien blieb aus, stärkere Bemühungen sind bislang nicht in Sicht.

Dutzende Soldaten nach Impfung erkrankt, ein Soldat verstorben

Für Prozessbeobachter kam das Urteil daher wohl überraschend. Bis zum Morgen des 7. Juli schien der Vorgang noch in eine andere Richtung zu laufen. Immerhin hatten die Richter auch kritische Zeugen zugelassen. Und immerhin konnten Vertreter des RKI nicht einmal vor Gericht die aktuellen Zahlen zur Wirksamkeit vorlegen, mit der gleichen Begründung wie stets in ihren Wochenberichten: Die Daten würden gerade umgestellt. Und immerhin konnte auch ein PEI-Vertreter nicht einmal plausibel die statistischen Methoden erläutern, mit denen sein Institut die dargestellten Daten interpretiert.

Es stellte sich bei den Verhandlungen heraus, dass mindestens 47 Soldaten nach ihrer Corona-Impfung schwerwiegende Symptome zeigten, also mutmaßliche Nebenwirkungen erlitten, und mindestens ein Bundeswehrangehöriger verstarb. Dabei dürfte es sich gerade bei dieser Personengruppe um eher jüngere und körperlich fitte Menschen handeln, die durch das Coronavirus eher weniger gefährdet sind.

Das RKI publiziert seit Ende April keinerlei Daten zur erhofften Wirksamkeit der Impfungen mehr. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konnte der Autorin auf Anfrage ebenfalls keine neueren Daten liefern. Die zuletzt publizierten Zahlen waren eher ein Beleg dafür, dass offenbar die Wirksamkeit – falls sie überhaupt vorhanden ist – bereits nach wenigen Wochen immer stärker gegen null tendiert.

Fragwürdige Statistik-Methode wird akzeptiert

Das PEI hinkt mit seinen Sicherheitsberichten so weit hinterher, dass Interessierte nur längst veraltete Daten finden, wenn sie hinreichend tief in Fließtexten suchen. Der zuletzt veröffentlichte Bericht enthält Meldefälle bis Ende März 2022: Fast 300.000 Personen mit Nebenwirkungen, fast 3.000 Todesfälle. Wie viele schwerwiegend Geschädigte dem Institut direkt angezeigt wurden, teilte das PEI der Autorin erst nach beständigem Nachbohren mit: Knapp 37.000.

Wie fragwürdig die statistischen Überwachungsmethoden des PEI sind, zeigt ein Beispiel: So überprüft das Institut auf Seite 9 im Bericht, ob die nach einer Impfung gemeldeten Todesfälle anteilmäßig jene übertreffen, die es insgesamt nach Daten des Statistischen Bundesamtes in der Bevölkerung erwartet hätte. So wurden dem PEI beispielsweise 422 Personen gemeldet, die nach einer Pfizer/BioNTech-Spritze direkt am Tag der Impfung verstarben.

Da die natürliche Sterberate in der Gesamtbevölkerung aber höher liegt, als jene 422 – bezogen auf alle bis dahin mit dem Vakzin von Pfizer/BioNTech Geimpften –, liest man dort die den Wert 0,098. Das heißt: Insgesamt hätte das PEI in der Population der BioNTech/Pfizer-Geimpften am Tag der Impfung bis dahin statistisch 4.306 natürliche Todesfälle erwartet. Erst wenn der Wert statt bei 0,098 über 1 läge, also wenn mehr als 4.306 am Tag der Spritze Verstorbene angezeigt worden wären, würde das PEI ein "Sicherheitssignal" erkennen wollen.

Das Problem bei solcher Betrachtungsweise ist: Das PEI weiß überhaupt nicht, wie viele Menschen insgesamt tatsächlich am Tag ihrer Impfung starben, weil die 422 Fälle eben nur passiv gemeldete Fälle sind. Um eine solche Methode anwenden zu können, hätte das PEI aktiv sämtliche Fälle der am Tag ihrer Impfung Verstorbenen erfassen müssen, unabhängig von einem Verdacht auf einen möglichen kausalen Zusammenhang. Erst wenn dem PEI diese vollständigen Zahlen vorgelegen hätten, dürfte es diese Methode überhaupt angewendet haben.

Eiserner Glaube an längst Widerlegtes

Aber darauf ging das Gericht nicht weiter ein – vielleicht schlicht aus Unkenntnis über Grundlagenwissen der mathematischen Statistik. Vielmehr argumentiert das Gericht, Soldaten müssten die Impfung trotzdem dulden, und zwar zur Erhaltung der Gesundheit und Verhütung schwerer Krankheiten. Das klingt wie Hohn. Man könnte fragen: Haben die vier Dutzend schwer Geschädigten und der Verstorbene – mindestens – so ihre eigene oder die Gesundheit ihrer Kameraden bewahrt? Hätte das Corona-Virus gleichermaßen katastrophale Auswirkungen bei ihnen gehabt? Das Gericht stellte darauf ab, dass Soldaten ja auch viele andere Impfungen erdulden müssten. Und es gehe schließlich auch um die Vermeidung von Corona-Ausbrüchen.

Und hier ist er wieder: Der eiserne Glaube daran, die Impfungen könnten Ansteckungen und Übertragungen verhindern. Es ist dieselbe Wunschvorstellung, die auch der Pflege-Impfpflicht zugrunde liegt, wo es um den vermeintlichen "Schutz vulnerabler Personen" geht. Dass die Impfungen angeblich Ansteckung und Übertragung verhindert hätten, ist seit dem massenhaften Auftreten von Infektionen bei doppelt und nun dreifach oder gar vierfach Geimpften widerlegt. Es ist sogar unübersehbar, dass sich reihenweise Geimpfte infizieren.

Abgesehen davon, dass fast jeder hierzu sicherlich eine anekdotische Geschichte beitragen könnte, schreibt selbst das RKI dazu unter der Rubrik "Wirksamkeit" kleinlaut, dass es "bisher keine ausreichenden Daten" dazu gebe, inwieweit die Impfungen die Transmission, also Weitergabe der grassierenden Omikron-Version des Virus eindämmen könnten. Man staunt: Nach einem halben Jahr Omikron hat selbst das regierungsamtlich zur Überwachung verpflichtete Institut noch gar keine plausiblen Daten.

Das RKI selbst geht kühn – nach zwei Impfungen – von einer Wirksamkeit von 6 bis 21 Prozent hierzulande aus, nach einer dritten Impfung von 5 bis 20 Prozent. Es beruft sich dafür auf Datenerhebungen aus Israel – welche das sind, bleibt unklar. Die Wirkung lasse aber offensichtlich "rasch" nach, heißt es von dort an anderer Stelle.

Verordnete Selbstgefährdung für fiktiven Fremdschutz

Mit anderen Worten: Wie zuvor schon das Bundesverfassungsgericht in Sachen Pflege-Impfpflicht, drückte nun auch das Bundesverwaltungsgericht juristisch einen Eingriff in Grundrechte durch, der die körperliche Unversehrtheit, aber auch die freie Berufswahl einschränkt, ohne dass eine Notwendigkeit belegt wird und ohne eine umfassende Risiko-Nutzen-Abwägung zu treffen. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Nach eineinhalb Jahren Impfkampagne existiert noch immer keine ernstzunehmende Abwägung dieser Art.

Das BVerwG gründet seinen Beschluss – genauso wie der Gesetzgeber dessen Vorgaben – auf quasi "in Dauerschleife" wiederholte, pure Annahmen und Behauptungen von einer angeblichen Impfwirkung, die – wenn überhaupt – bestenfalls sogar nach RKI-Angaben marginal ist. Die lapidare Rechtfertigung lautet merkwürdigerweise: Das Gericht zweifle eben nicht an der Neutralität der Institute. Alle Einlassungen der Gegenseite, die sehr gut begründet wurden, wischte es mit einem Handstreich vom Tisch.

Der größte Skandal an all dem aber ist: Alle Menschen, die einer Impfpflicht unterliegen, sollen sich der definitiv vorhandenen Gefahr aussetzen, Impfschäden zu erleiden oder gar zu sterben, um eine fiktive Anzahl anderer Menschen angeblich zu schützen, obwohl dieser Schutz und die Anzahl der geschützten Menschen, also von verhinderten schweren Infektionen nicht einmal beziffert werden kann. Der gravierende Grundrechtseingriff beruht auf kaum mehr als auf einem bloßen Verdacht.

Wenn das Gericht in seiner Pressemitteilung nun abwiegelt, das Bundesverteidigungsministerium sei dennoch verpflichtet, weitere Nachimpfungen "zu evaluieren und zu überwachen", klingt das wie eine inhaltsleere und vorsorgliche Rechtfertigung, mangelt es doch insgesamt und ganz grundlegend an jeglicher Evaluierung und Überwachung in diesem Land. Aber immerhin kann nun niemand mehr behaupten, das Gericht habe kritische Stimmen gänzlich missachtet. Es hat sie ja gehört, wenn auch bei seiner abschließenden Entscheidung offensichtlich ignoriert.